Arbeitsgruppen

AG Implementierung

Seit 2001 setzt sich die Arbeitsgruppe Implementierung (AG Imp) der Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) gemeinsam mit der Unterstützung wissenschaftlicher Experten für die Etablierung Künstlerischer Therapeuten als Leistungserbringer im Deutschen Gesundheitssystem ein. Die AG Imp trifft sich einmal pro Jahr in Frankfurt a. Main und tauscht sich bei Bedarf über Telefonkonferenzen aus. Neue Mitglieder sind herzlich willkommen!

Die zentralen Aufgaben der AG Imp bestehen darin:

  • an der Überarbeitung bestehender und neuer Leitlinien Wissenschaftlich Medizinischer Fachgesellschaften mitzuarbeiten. Siehe Links zu den aktuellen Leitlinien auf der Website der BAG KT
  • an Revisonen der Reha Therapiestandards (RTS) und Klassifikation Therapeutischer Leistungen (KTL) der Deutschen Rentenversicherung (DRV) mitzuwirken. Seit 2006 sind Künstlerische Therapien als eigene Therapieform »Künstlerische Therapien« in der Klassifikation Therapeutischer Leistungen (KTL Reha) aufgenommen
  • Künstlerische Therapien in den Kodiersystematiken des Gesundheitswesens (OPS-DRG, Psych-OPS) zu implementieren. Künstlerische Therapien wurden 2005 in den amtlichen Operationen- und Prozedurenschlüssel OPS 301 (Ziffern 9–401 Psychosoziale Therapie, 9–401.4 Künstlerische Therapie) aufgenommen. Seit 2009 werden sie in den Auswahllisten der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser des G-BA genannt
  • im Referat Gesundheitsfachberufe der DGPPN mitzuarbeiten. Seit 2014 werden Künstlerische Therapien durch Repräsentanten der AG Imp vertreten
  • Studientage zu organisieren, um den Austausch zwischen der AG Imp, HochschulprofessorInnen, MandantInnen medizinischer Leitlinien sowie Kolleginnen und Kollegen Künstlerischer Therapien zu ermöglichen

 

AG Berufsbild

Seit 2005 setzte sich die Arbeitsgruppe Berufsbild (AG Berufsbild) der Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT) in Abstimmung mit den zeichnenden Verbänden für die Entwicklung eines Konsenspapieres für die Empfehlung des Berufsbildes „Künstlerische Therapeutin/Künstlerischer Therapeut“ ein. Bei der Mitgliederversammlung der BAG KT am 15. September 2018 ist es gelungen, ein Dokument* mit konsentierten Formulierungen mit der Zustimmung von allen 9 Mitgliedsverbänden einstimmig zu verabschieden. Seitdem ruht die Arbeit dieser Arbeitsgruppe.


 

AG Berufsrechtliche Regelung

Bei der Mitgliederversammlung der BAG KT am 27.9.2020 wurden Arbeitsergebnisse des vorangegangenen Expertensymposiums aufgegriffen und deren Umsetzung beschlossen. Dazu wurde die Arbeitsgruppe Berufsrechtliche Regelung gegründet. Neben Mitgliedern des Vorstands der BAG KT und dem Beauftragten der BAG KT für die Fortsetzung politischer Gespräche mit dem Ziel einer berufsrechtlichen Regelung, Prof. Dr. Lutz Neugebauer, können sich weitere Expert*innen an der Arbeit in dieser Arbeitsgruppe beteiligen.
Die Arbeitsgruppe formulierte prägnante Texte, die zur Vorbereitung und Unterstützung der Gespräche mit Gesundheitspolitiker*innen und weiteren im Gesundheitswesen agierenden Personen und Gremien entwickelt wurden. Diese Texte sind auf dem Stand vom 15.3.2021 hier* veröffentlicht.